Dritter Nachtragshaushalt 2025

1. Oktober 2024

Die Abgeordneten der Regierung Scholz werden am 10.10.2024 bei Tagesordnungspunkt 25 (Stand 01.10.2024) in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ beschließen, welches sie im Rahmen der Haushaltsdebatte in der Nacht auf den 08.09.2024 unter dem Tagesordnungspunkt „Überweisungen im vereinfachten Verfahren“ in die Sitzung am 12.09.2024 in dem Unterpunkt a) eingebracht hatten (BT-Drucks. 20/12771). Dabei handelt es sich um einen in der Kinderbetreuung versteckten Bilanztrick zur Deckung eines Teils der Finanzierungslücke, über den die Tagesschau berichtet hatte (Schuldengrenze und Desinformation), der allerdings nur tragfähig wäre, falls die Einnahmen aus Bundesanleihen vollständig für Investitionen mit einer Nutzungsdauer verwendet würden, was bei einem Haushalt, der mehr als die Hälfte der Einnahmen für soziale Leistungen verwendet, ausgeschlossen (nicht nachweisbar) ist. 

Es ist angesichts dieser Vorgehensweise nur folgerichtig, wenn die kinderlose Regierung Scholz am 11.10.2024 einen weiteren Sonderbeauftragten nun für den Missbrauch von Kindern schaffen will (mit Stand vom 01.10.2024 bei Tagesordnungspunkt 28).