Falsch

20. Dezember 2021

Die Kabarettistin Frau Lisa Fitz ist als falsch bezeichnet und gelöscht worden, weil sie in der Sendung ‚Spätschicht‘ am 10.12.2021 Prämissen in Frage gestellt hat, die nicht geprüft werden dürfen und folglich als Überzeugung (Axiom) zu gelten haben. Eine so definierte Wahrheit beruht auf Gewalt und verliert ihre Überzeugungskraft, wenn die Gewalt an ihre Grenze stößt, wie die Reaktion der Regierung des Landes Niedersachsen auf die Überprüfung der Prämissen durch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zeigt. 

Laut einem Artikel des Tagesspiegel in der Druckausgabe vom 20.12.2021 hat der Programmdirektor des SWR Herr Clemens Bratzeler dazu aus Angst öffentlich erklärt, die Freiheit zur Äußerung von Meinungen ende bei falschen Tatsachenbehauptungen. Die Aussage der Frau Lisa Fitz zu der Anzahl von ‚Impftoten‘ sei nachweislich falsch. Er bedanke sich für seine Angst bei den Kritikerinnen und Kritikern. Tagesspiegel

Die Aussage, die Freiheit zur Äußerung von Meinungen ende bei falschen Tatsachenbehauptungen, erscheint mir im Hinblick auf die Aussagen der politisch verantwortlich handelnden Personen doch bemerkenswert.

Ich habe den SWR am 20.12.2021 gebeten, mir den Nachweis zu übersenden, aus dem sich ergibt, die Aussage von Frau Lisa Fitz sei falsch. 

Die Tageszeitung (taz) berichtet am 23.12.2021, Frau Fitz habe die Angabe, es seien 5.000 Menschen an Folgen der Impfung gestorben, der Begründung eines Entschließungsantrags in dem Europäischen Parlament zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Impfschäden entnommen, die ihrerseits falsch sei, was sich aus der Person des Antragstellers ergebe. taz

Dieser Antragsteller, und nach anderen Berichten Frau Fitz selbst, soll diese Zahl den Angaben der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) über gemeldete Verdachtsfälle entnommen haben. Daraus wiederum wird nun abgeleitet, die Zahl sei falsch, weil es sich nicht um bestätigte Fälle handele. Was aber doch bedeuten würden, die Verdachtsfälle werden nicht überprüft und eventuell die Verdachtsfälle nicht vollständig erfasst. 

Womit immer noch offen bleibt, warum die eine Zahl falsch und welche Zahl die richtige ist. 

Wenn aber keine Zahl als die richtige genannt, und ihre Herleitung dargelegt und bewiesen wird, handelt es sich bei der Angabe der Frau Fitz nicht um eine falsche Angabe, sondern ebenso um eine Vermutung wie die gegenteilige Behauptung, diese Angabe sei falsch. 

Letztlich handelt es sich bei der Behauptung der Frau Fitz damit um eine verdeckte Frage.

Die Bestrafung erfolgt für das Stellen einer Frage.

Eigentlich möchte man meinen, es sei Aufgabe des Journalismus, diese Frage zu stellen, und die Regierung sollte eine nachweislich vollständige und richtige Antwort auf diese Frage haben. Statt dessen veröffentlichen Journalisten Erklärungen über die Staatsfeindlichkeit einer Kabarettistin, weil sie diese Frage stellt. 

Dabei könnte das nicht die wichtige Frage sein, sondern die Frage nach belastbaren Daten zu der Notwendigkeit und der Eignung einer Impfung gegen diesen Strang Virus.  

Das Paul Ehrlich Institut veröffentlicht am 23.12.2021 einen ‚Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 (Berichtszeitraum 27.12.2020 bis 30.11.2021)‘ in dem es auf Seite 4 unten heißt: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden, sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe“. Bericht

Diese Schlussfolgerung beruht laut den Angaben zur Methodik in Seite 36 f. auf den an das Paul Ehrlich Institut gemeldeten Verdachtsfällen aus Deutschland, welche diesen Angaben zufolge weder überprüft noch vollständig gemeldet werden. Den Maßstäben der taz und des Tagesspiegel und des SWR folgend, handelt es sich damit um nachweislich falsche Zahlen und folglich ist die daraus gezogene Schlussfolgerung (Behauptung) nachweislich falsch, die nun aber durch eben diese Medien wegen der Person, welche diese Behauptung (Schlussfolgerung) aufgestellt hat, als Tatsache berichtet wird.

Und der SWR könnte in einer Antwort auf meine Anfrage vom 20.12.2021 als Nachweis auf den zuletzt am 23.12.2021 veröffentlichten Bericht des Paul Ehrlich Instituts verweisen. Allerdings hat mir der SWR bis zum 28.01.2022 nicht geantwortet, hernach ich gebührend für eine Lüge zahlen würde, genauer die Leugnung der Wahrheit.  Auf meine Nachfrage vom 28.01.2022 hat mir der SWR aber dann am 28.01.2022 mitgeteilt, er könne mir dazu Informationen zur Verfügung stellen, welche der SWR unter der folgenden Masche veröffentlicht habe: swr.de/wissen/corona-impftote-warum-der-umgang-mit-den-zahlen-schwierig-ist-100.html

Ich frage mich, zu welchem Ergebnis es führen würde, falls man die darin verwendeten Argumente auf die Bestimmung der Zahl der auf Grund von Corona hospitalisierten oder der auf Grund von Corona verstorbenen Menschen anwenden würde („Falsche Daten„). 

Laut einer Pressemitteilung vom 02.01.2022 hat die Bundesregierung 20 Monate nach Beginn ihrer Maßnahmen im November 2021 beschlossen, das Intensivregister des Interessenverbandes der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) solle in Zukunft den Impfstatus positiv auf das Vorhandensein von Corona-Viren getesteter Intensivpatienten erfassen. welt

Laut einer Pressemitteilung vom 05.01.2022 beruht die Tatsache, dass acht Spieler der vollständig geimpften Mannschaft des Fußballvereins FC Bayern München positiv auf das Vorhandensein von Bestandteilen des Corona-Virus getestet worden sind, auf dem Umstand, dass die Mitglieder der Mannschaft im Gegensatz zu anderen geimpften Menschen häufig getestet würden. Der Schutz der Impfung vor einer Infektion bestehe also darin, nicht getestet zu werden. Focus