Reproduktive Selbstbestimmung

7. März 2023

Am 28.02.2023 gab die grün-rot-gelbe Regierung Scholz ausgewählten politisch zuverlässigen Medien (der Presse) bekannt, das Gesundheitsministerium unter Verantwortung von Herrn Karl Lauterbach habe auf Weisung durch Herrn Bundeskanzler Scholz die Mitglieder für eine Kommission zur Begründung der Aufhebung des zu den Straftaten gegen das Leben gehörenden § 218 StGB, also zur vorbehaltlosen Erlaubnis der Abtreibung (Tötung ungeborener Menschen durch Frauen) ausgewählt, die im März 2023 eingesetzt werden soll. taz

Allgemeine Veröffentlichungen oder Pressemitteilungen dazu finden sich auf den Seiten der Bundesregierung, des Bundestages und des Gesundheitsministeriums bislang nicht. In der Niederschrift einer Pressekonferenz des Sprechers der Bundesregierung vom 27.02.2023 findet sich aber im letzten Drittel die Frage eines mit der Regierung befreundeten Medienvertreters zu einer „Kommission für den Paragraphen 218 StGB“, welche die Familienministerin (sic) in einem Interview angekündigt habe, und die eingangs der Niederschrift in den Themen als „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ bezeichnet wird:

Frage: Das geht zuvorderst an das BMG, Thema „Kommission für den Paragrafen 218 StGB“. Dazu hatte die Bundesfamilienministerin in einem Interview gesagt, das von ihrer Seite aus alles klar sei, also dass die Menschen, die in diese Kommission kommen sollen, schon gefunden seien und die Briefe – ein Zitat – schon fast verschickt seien. Sie deutet aber an, dass die finale Umsetzung jetzt quasi am BMG liege. Warum dauert das so lange? Wann können wir mit der Kommission rechnen, Herr Gülde?

Gülde: Wir haben immer angekündigt: Diese Kommission wird vorbereitet. Sie wird ihre Arbeit im Frühjahr aufnehmen. Das Ganze ist auch in Vorbereitung und wird in Kürze tatsächlich auch bekannt gegeben.

Zusatzfrage: Aber die Öffentlichkeit wird seit September hingehalten! Die Familienministerin hat auch schon im Bundestag gesagt, dass das alles in Kürze starten solle. Heißt das, Sie bestätigen, dass alle Kommissionsmitglieder gefunden worden sind?

Gülde: Ich bestätige Ihnen, dass die Kommission in Kürze ihre Arbeit aufnehmen wird. Wir haben auch niemanden hingehalten, sondern wir haben immer gesagt: Die Kommission wird ihre Arbeit aufnehmen, und sie wird sich dann halt eben tatsächlich auch im Frühjahr dieses Jahres konstituieren. Insofern ist das jetzt der Stand, den ich Ihnen dazu mitteilen kann.

Zusatzfrage: Was heißt denn „in Kürze“?

Gülde: Zeitnah„.

Das bezieht sich auf ein Interview der linksextremen Frauenministerin Frau Petra Paus mit dem staatlichen Fernsehsender ZDF am 05.01.2023. ZDF

Dieses geht wiederum auf eine Forderung des Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 08.12.2022 zurück, der nur Frauen zulässt und nur die Interessen von Frauen vertritt. DJB

Ein Artikel in evangelisch.de zufolge hat Herr Bundeskanzler Scholz folgende Personen als Mitglieder der Kommission bestimmt: 

Dem Gremium gehören als Expertinnen und Experten aus der Medizin neben (Christiane) Woopen (frühere Vorsitzende des ‚Ethikrates‘) die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm, die Ärztinnen Stephanie Wallwiener und Katharina Hancke, der Psychologe Bernhard Strauß und die Medizinethikerin Claudia Wiesemann an. Berufen wurde zudem die Biologin Sigrid Graumann, die dem aktuellen Ethikrat angehört. Zu den Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht in dem Gremium gehören Frauke Brosius-Gersdorf, Paulina Starski, Friederike Wapler und die Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs in Hessen, Ute Sacksofsky.

Für den Bereich Recht wurden zudem die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, Maria Wersig, die Strafrechtlerinnen Bettina Weißer und Liane Wörner, Susanne Lilian Gössl und der Familienrechtler Tobias Helms berufen. Zudem werden dem Gremium die Gesundheitswissenschaftlerin und Sozialforscherin Daphne Hahn sowie der Medizinrechtler Jochen Taupitz angehören. Die Mitglieder sind ausschließlich Professorinnen und Professoren„. evangelisch.de

Von den 18 Mitgliedern sind damit 15 Frauen .

Zumindest folgende sieben weibliche Mitglieder der Kommission sind zugleich Angehörige des Deutscher Juristinnenbund e. V: 

Professorin Maria Wersig, Präsidentin des Deutscher Juristenbund e. V, 

Professorin Ute Sacksofsky,

Professorin Frauke Brosius-Gersdorf,

Professorin Paulina Starski, 

Professorin Friederike Wapler, 

Professorin Susanne Lilian Gössl, 

Professorin Liane Wörner. 

Der Deutscher Juristinnenbund ist das, was man gemeinhin als Verschwörung bezeichnet. 

Am 07.03.2023 fordern „SPD-Rechtspolitiker“ die Tötung einer Frau „weil sie eine Frau ist“ als Mordmerkmal in § 211 Abs. 2 StGB aufzunehmen, der zu den Straftaten gegen das Leben gehört. Spiegel

Da nach den Gesetzen des Wahnsinns alles Schlechte, was einem Menschen mit dem biologischen Geschlecht weiblich widerfährt, auf seinem Geschlecht beruht, wäre damit jede Tötung eines weiblichen Menschen Mord, weil er eine Frau ist.