Warum?

22. Dezember 2024

Warum lassen Herr Scholz und Herr Habeck Strafanzeigen wegen Beleidigung gegen Bürger ihres eigenen Landes erstatten, aber nicht gegen Herrn Musk und Herrn Vance?

Gemäß § 3 StGB gilt das deutsche Strafgesetzbuch nur für Taten, die im Inland begangen werden. Gemäß § 9 StGB ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist dafür ausreichend, wenn ein Ausländer auf einem im Ausland befindlichen Server eine Äußerung in Deutschland öffentlich zugänglich macht (BGH Urt. v. 12.12.2020 – 1 StR 184/00, MMR 2001, 228, zur Volksverhetzung, die Verurteilung auch wegen Beleidigung war nicht Gegenstand der Revision, zum Streitstand BeckOK-StGB § 9 Rn. 20 f). Demnach wären die öffentlichen Äußerungen aus Amerika in Deutschland strafbar. In § 5 StGB ist unabhängig vom Recht des Tatorts zudem eine Ausnahme für Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug geregelt, der in Nr. 14 u. a. Taten erfasst, die jemand gegen einen Amtsträger in Beziehung auf ihren Dienst begeht. Nun haben die Personen des politischen Lebens in Deutschland entgegen der, laut Art. 3 der Verfassung, Gleichheit vor dem Gesetz mit § 188 StGB eine Sondernorm für die ersten Bürger des Landes geschaffen. Die Frage ist dann, ob sich das mit dem Begriff des Amtsträgers in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB deckt. Zum geschützten Personenkreis zählen nach der Rechtsprechung im Einzelnen u. a. Bundespräsident, Bundestagspräsident (BGHSt 3, 73), Bundeskanzler und Ministerpräsidenten der Länder (BGHSt 4, 119), Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen (OLG Düsseldorf NJW 1983, 1211), Mitglieder des Bundestages (BGHSt 3, 73), und der Landtage (BGH NJW 1952, 194), ebenso die Abgeordneten Deutschlands im Europäischen Parlament (LK-StGB/Hilgendorf Rn. 3MüKoStGB/Regge/Pegel Rn. 6) sowie Spitzenfunktionäre politischer Parteien (OLG Düsseldorf NJW 1983, 1211, alle zitiert nach BeckKO-StGB/Valerius 63. Ed. Stand 01.11.2024 zu § 188 Rn. 4). Man könnte daraus folgern, der Begriff des Amtsträgers entspräche einem Kernbereich des Begriffs Person des politischen Lebens, der noch weiter ist. Auch der Grundsatz der Staatenimmunität scheint nicht zu greifen, da es sich um nichtstaatliche Akte handelt und die Täter die Regierung noch nicht übernommen haben. Das würde bedeuten, sofern sich die Äußerungen des Herrn Musk und des Herrn Vance auf die Person des Herrn Scholz und des Herrn Habeck in ihrer Funktion als Bundeskanzler und als Bundesminister für Wirtschaft beziehen, wäre nicht die fehlende Strafbarkeit der Grund. Und auch nicht Respekt für the people of the United States of America, wie das Verhalten gegenüber dem eigenen Volk zeigt. Vielleicht ist es, weil solche Politiker als Person nicht mehr die Anerkennung anderer Männer benötigen, sondern von Frauen. 

Am 03.01.2025 erklärt Herr Scholz. Im Falle der Beleidigung durch einen Mann, der stärker ist, müsse man cool bleiben. welt

Am 06.01.2025 erklärt Herr Habeck, er suche sich erst ganz viele Leute zusammen, damit er in Überzahl ist. Petition