Klimageld
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode (bis Januar 2025) ein Klimageld zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge der mit Klima begründeten Regierung einführen, das durch die Aufnahme weiterer Schulden finanziert werden soll. Dazu werde technisch für die Regierung ein Direktauszahlungsmechanismus durch eine Direktauszahlungsbehörde vorbereitet, der für das Klimageld, aber auch für andere Verteilungsmechanismen der zunehmend abgeschöpften Körper, Vermögen und Einkommen der Staatsbürger genutzt werden könne. „Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“ Was bedeutet, die Beseitigung der Begrenzung der Schuldenaufnahme durch die Verfassung ist bereits eingeplant. Bundestag