Auswahl der Präsidentin des OVG NRW
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschlüssen vom 29.02.2024, zugestellt am 01.03.2024, die in erster Instanz erfolgreichen Beschwerden zweiter Konkurrenten gegen die Ernennung der Wunschkandidatin des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Benjamin Limbach (GRÜNE PARTEI), Sohn von Jutta Limbach (SPD), als neue Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen, womit diese nun neue Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und damit zugleich Vorsitzende des fünften Senates des Oberverwaltungsgerichts wird, der für Parteiverfahren gegen die AfD zuständig ist (die laut Herrn Limbach für diese Stelle hervorragend geeignete Frau Katharina Jestaedt). Herr Limbach hatte zuvor persönliche Einzelgespräche mit den Bewerbern geführt und dann ‚Überbewertungen‘ über sie angefertigt. Pressemitteilung
1 B 1082/23, ein Richter am Bundesverwaltungsgericht (Vorinstanz VG Münster – 5 L 583/23),
1 B 1158/23, ein Ministerialdirigent (Vorinstanz VG Düsseldorf – 13 L 1593/23).
Dieser fünfte Senat verhandelt nun am 12. und 13. März 2024 über drei Berufungen der AfD.
5 A 1216/22 (VG Köln 13 K 207/20),
5 A 1217/22 (VG Köln 13 K 208/20),
5 A 1218/22 (VG Köln 13 K 326/21).
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat als (Zwischen-) Ergebnis der Verhandlungstage am 12. und 13. März 2024 die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung (noch) unbestimmt vertagt. Pressemitteilung
Damit wäre doch eigentlich der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz begründet gewesen, oder.
Einer der Bewerber um das Amt als Präsident des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts, hat nach Mitteilung eines Sprechers des Bundesverfassungsgerichts gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde erhoben (Quelle: lto.de).
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde am 07.08.2024 (2 BvR 418/24) teilweise stattgegeben. Pressemitteilung
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (GRÜNE Partei mit CDU) hat nun seine dienstliche Beurteilung durch das Innenministerium als fehlerhaft zurückziehen ließ, mit der er eine ihm politisch gewogene Person in das Amt des Präsidenten des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster bringen wollte, bevor das Gericht darüber entscheidet. Er tritt aber nicht zurück, weil er ein Grüner ist. welt