ordre public

10. August 2016

Der zwölfte Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 20. April 2016 (XII ZB 15/15) entschieden, wenn ein ausländisches Recht die Elternstellung für ein durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind neben der deutschen Mutter auch der Lebenspartnerin der Mutter zuweise, stehe der Anerkennung dieser Wirkung der in Südafrika geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe der ordre public des deutschen Rechts nicht entgegen.

Gemäß dem Vorbehalt des orde public werden ausländische Entscheidungen nicht anerkannt, wenn die Anerkennung mit wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts im Widerspruch steht.

Mit Beschluss vom 10.12.2014 – XII ZB 463/13 – (Leihmuttervertrag) hatte der zwölfte Senat des Bundesgerichtshofs auf diesem Wege bereits die Anerkennung einer Entscheidung aus Kalifornien herbeigeführt, wonach der Eintragung zweier deutscher homosexueller Männer als Eltern eines Kindes, das sie sich aus einer Leihmutter in Kalifornien gekauft hatten, wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts nicht entgegen stehen („das Kindeswohl spricht eher für als gegen die Anerkennung„).

Mit Verweis auf diese beiden Entscheidungen des XII. Senats des Bundesgerichtshofs, und den bereits eingerichteten Arbeitskreis für homosexuelles Abstammungsrecht des Bundesministeriums der Justiz unter Leitung der früheren Vorsitzenden des XII. Senats des Bundesgerichtshofs, fordert (stellvertretend) unter dem Titel „Elternschaft und Abstammung“ die Rechtsanwältin Frau Cornelia Campbell am 18.08.2016 in der Neuen Zeitschrift für Familienrecht die Herstellung eines homosexuellen Abstammungsrechts mit doppelter Vaterschaft oder Co-Mutterschaft (sic) und damit verbunden der Normalisierung des Leihmuttervertrags und der Elternschaft durch künstliche Befruchtung im deutschen Recht und weiter die Umgestaltung der sozialen, steuerlichen und rechtlichen Grundlagen der Familie in der Gesellschaft. Einen Wechsel des Paradigma. Frau Campbell bezeichnet das als modern.

Der Artikel zielt auf den am 13.09.2016 beginnenden Juristentag in Essen der von einem Anwaltverein namens Deutscher Anwaltverein veranstaltet wird.

Dazu titelt die Süddeutsche Zeitung am 10.09.2016: „Wer die Eltern sind, muss neu geregelt werden“ (weil modern). Artikel

Die Thesen des 71. Deutschen Juristentages vom 13.-16.09.2016 zum Familienrecht finden sich unter dem Titel „Rechtliche, biologische und soziale Elternschaft – Herausforderungen durch neue Familienformen“ in den Seiten 51 f. des PDF. Thesenpapier

Die zu fassenden Beschlüsse des Deutschen Juristentages finden sich auf den Seiten 41 f. (im PDF). Beschlüsse

Das Bundesgericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat mit Urteil vom 21.05.2015 (141 III 312) entschieden, ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partner feststellt, kann bei Umgehung des Schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil festgestellt werden.

Die Republik Indien hat aus solchen Gründen am 21.11.2016 eine Verordnung namens Surrogacy (Regulation) Bill (No. 257 of 2016) erlassen, mit der die Leihmutterschaft in ganz Indien verboten wird. Bill 257/2016