Psychische Gewalt, zweiter Versuch

12. Mai 2026

Mit einem weiteren Gesetz, das auf dem Gesetz zur Erweiterung des Gewaltgesetz (Matriarchat) aufbaut, will die Koalition der Parteien gegen die Republik laut ihrer Pressemitteilung nun einen Beschluss umsetzen, den homosexuelle Frauenverbände im Jahr 2011 in einem muslimischen Land gefasst haben (Istanbul-Konvention), und den Begriff von Gewalt auf psychisch durch Frauen als Gewalt empfundenes (nicht richtig) Verhalten oder Sprechen zu erweitern und zugleich mit der Behauptung von Gewalt Väter in Beziehung auf ihre Kinder gegenüber der Mutter rechtlos zu stellen. Gesetzentwurf

Man darf nicht vergessen, dass dies, wie sich in der Umsetzung zeigt, lange vorbereitete Schritte zu bestimmten Zielen sind, bewusst in Bruchstücken, die das Gesamtbild erst im Nachhinein erkennen lassen, und zeitlich versetzt. 

Und man muss verstehen, dass die Geburtenziffer und die Staatsverschuldung dabei Randprobleme sind.

Nun fehlt noch die Abschaffung der freien Wahl (Parität).

„Wir haben im Jahr 2016 schon einen Paradigmenwechsel vollzogen zu Nein heißt Nein. Und ich bin der Meinung, dass die Zeit jetzt reif ist“ (ihn zu vollenden durch eine Beweislastumkehr gegen heterosexuelle Männer mit dem Slogan Ja heißt Ja) S. Hubig, 5.6.2026. Im Falle der Anschuldigung wegen einer Vergewaltigung muss ein Mann in der Zukunft beweisen, nicht strafbar gehandelt zu haben. Das ist eine Aufhebung der Unschuldsvermutung, auch wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts psychisch nicht in der Lage sein werden, das zu begreifen (warte es einfach ab). Frau Hubig teilt mit, sie und der Deutscher Juristinnenbund e. V. seien sich mit der CDU/CSU bereits über die Anwendung auf junge Männer einig, wollen aber die Anwendung auf alle Männer. Als Reform. Vorsitzende des rassistischen Deutscher Juristinnenbund ist die homosexuelle ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgerichts Baer (GRÜNE Partei). 

Aber das braucht es gar nicht. Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit einem Beschluss vom 03.03.2026 (6 StR 615/25), obwohl danach gar nicht gefragt war, alle Gericht im Land angewiesen, bei der Strafzumessung gegen Männer die Istanbul-Konvention extremistischer homosexueller Frauenverbände anzuwenden, welche die Koalition der Parteien gegen die Republik mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt BGBl. 2017 II, S. 1026 ff.; BT-Drucks. 18/12037, S. 47 f., 76 f. zu deutschem Recht gemacht hat.