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3. April 2024

Die Rheinische Post berichtet am 28.03.2024, ihr liege der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zum Schutz des Verfassungsgerichtes vor. RP

Die legal tribune online berichtet am 28.03.2024, ihr liege der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zum Schutz des Verfassungsgerichtes vor. lto

Daraufhin habe ich am 03.04.2024 das Bundesministerium für Justiz gebeten, auch mir diesen Entwurf bekannt zu geben. 

Das Bundesministerium für Justiz hat darauf eine Antwort gegeben, die ich wegen ihrer neutralen Fassung hier wörtlich wiedergeben kann:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Einen förmlichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts gibt es nicht; es gibt ein Arbeitspapier, das Abgeordneten verschiedener Fraktionen zur Verfügung gestellt und über das vertraulich beraten werden soll. Ich kann Ihnen dieses Papier nicht zur Verfügung stellen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Stelle für Bürgerkommunikation zur Verfügung (poststelle@bmj.bund.de). Das Pressereferat ist lediglich für die Beantwortung von Presseanfragen zuständig.“

Ich habe daher am 05.04.2024 bei dem deutschen Presserat jeweils eine Beschwerde gegen die Rheinische Post und die legal tribune online erhoben, weil nach Auskunft des Bundesministeriums der Justiz es keinen Gesetzentwurf, sondern nur ein Arbeitspapier gibt, vor allem aber dieses nur bestimmten Abgeordneten vertraulich zur Verfügung gestellt worden ist, den genannten Zeitungen also entgegen der Behauptung in ihren Artikeln dieses Arbeitspapier nicht vorliegen kann. Und dies zugleich die Begründung ist, mit der mir das Bundesministerium der Justiz diese Information nicht bekannt gibt. Nach meinem simplen Verständnis hat in erster Linie der Souverän in Person der einzelnen Bürger einen allgemeinen Anspruch auf Auskunft gegen seine Behörden und seine Regierung, nicht aber Wirtschaftsunternehmen. Nur ausnahmsweise haben Wirtschaftsunternehmen, deren Geschäftsgegenstand die Verbreitung von Informationen an die Bürger ist, auch einen im Presserecht geregelten Auskunftsanspruch, weil es einst sehr aufwendig war (Druckerpresse), Informationen zu verbreiten. Das wird allerdings erst durch den technischen Fortschritt deutlich, der es den Bürgern selbst erlaubt, Informationen zu verbreiten und einzuholen. Nach dem Verständnis des Bundesministeriums der Justiz soll hingegen die Existenz von Presse den Auskunftsanspruch des Souveräns begrenzen. Den Eingang beider Beschwerden hat der Deutsche Presserat am 05.04.2024 schriftlich bestätigt und mit einem Schreiben vom 17.04.2024 den formalen Ablauf eines Verfahrens in allgemeiner Form erläutert. Weiter habe ich seitdem nichts mehr gehört. 

Bei dem geplanten Gesetz zum Schutz des Verfassungsgerichts handelt es sich nur um eine Unterstellung, genauer eine Verleumdung, wegen der ein großer Aufwand betrieben wird, der also nur die imaginäre Bedrohung belegen soll. Als würde man den Bürgern einer Stadt sagen, wir müssen die Mauern erhöhen, weil die Nachbarstadt uns angreifen will. Und dann werden mit großem Aufwand die Mauern erhöht und dann denken die Bürger, wenn wir mit so großem Aufwand die Mauern erhöhen, dann will die Nachbarstadt uns wohl tatsächlich angreifen. 

Es ist, wie stets bei der Regierung Scholz, eine Verschwendung von Ressourcen, um eine Lüge aufrecht zu erhalten, mit der eine freie Wahl verhindert wird. 

Ein Verhalten, das von demokratischen Konventionen abweicht und damit die Demokratie gefährdet, weshalb es nun gesetzlich geregelt werden müsste, zeigen tatsächlich die sich selbst als ausschließlich demokratisch bezeichnenden Parteien, wenn sie einer ihnen nicht genehmen Partei das ihr konventionell zustehende Amt eines Vize-Präsidenten des Bundestages verweigern (während die von ihnen gewählte Präsidentin des Bundestages die Abschaffung der freien Wahl fordert). Ein Verhalten, das sich auf sämtliche Positionen in allen Ausschüssen in dem Bundestag und in allen Landtagen erstreckt. Im Gegenteil soll aber nun dieses Verhalten, bezogen auf die Wahl der Richter des Verfassungsgerichtes, Gesetz oder gar Grundgesetz werden, wodurch mittelbar die Wahl der Richter des Verfassungsgerichtes dem Souverän entzogen wird und alle Macht nur noch von den sich selbst als demokratisch bezeichnenden Parteien ausgeht, die damit autokratisch regieren wollen. 

Eben dieses Bundesverfassungsgericht, das nun vor einer freien Wahl der Richter ausgehend von dem deutschen Volk als Souverän geschützt werden will, hatte mit einem Beschluss vom 22.03.2022 (2 BvE 9/20) einen Antrag der AfD zurückgewiesen, im Wege des Organstreits eine Verpflichtung des Abgeordnetenhauses zum Schutz vor einer Nichtwahl ihrer Kandidaten für das Amt eines Vize-Präsidenten des Abgeordnetenhaus aus sachwidrigen Gründen wegen ihres Rechtes auf formal gleiche Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung festzustellen. Das Grundgesetz sehe eine Wahl und gerade kein von einer Wahl losgelöstes Besetzungsrecht der Fraktionen vor. Weitere ausdrückliche verfassungsrechtliche Vorgaben für diese Wahl bestünden nicht. Die Wahl sei nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 GG frei. Der mit einer Wahl einhergehende legitimatorische Mehrwert könnte nicht erreicht werden, wenn es eine Pflicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten (Anm: oder das Verbot) gäbe. Der Wahlakt unterliege grundsätzlich keiner über Verfahrensfehler hinausgehenden gerichtlichen Kontrolle, weswegen sein Ergebnis auch keiner Begründung oder Rechtfertigung bedürfe. Pressemitteilung

Kurz gesagt, es ist das Wesen einer Wahl, dass auch jemand anders gewählt werden kann. Noch kürzer: dass jemand nicht gewählt wird. Außer gegen die AfD, also das deutsche Volk.