Steuern
Was ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Steuern durch die Organe der Demokratie?
Die gesetzliche Regelung der bürgerlichen Gesellschaft ohne staatliche Qualität, die aus der Zeit vor der Annahme des Grundgesetzes stammt, bestimmt eine Beitragspflicht, die sich aus der Vereinbarung der Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag ergeben muss: ‚Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten‘ (§ 705 BGB a. F).
In dem Grundgesetz findet sich eine solche Regelung nicht, die sich im Falle der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder Frankreichs oder Amerikas aus der Verschwörung der Bürger zu ihrer Verfassung ergibt.
Das Grundgesetz enthält keine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Beiträgen. In den Artikeln 104a bis 115 GG sind nur die Kompetenzen zur gesetzlichen Regelung und die Verteilung der Einahmen zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern geregelt.
Das Grundgesetz setzt damit den Einzug von Beiträgen von den Einzelnen zum Staat in Form von Steuern voraus.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Steuern wäre damit die Notwendigkeit von Beiträgen für die Anwendung des Grundgesetzes.
Die Notwendigkeit von Beiträgen für die Anwendung des Grundgesetzes trägt als Rechtsgrundlage für die Erhebung von Steuern nur, wenn sie in sich widerspruchsfrei bleibt.
Widerspruchsfrei bleibt die Rechtsgrundlage, wenn die Hierarchie der Notwendigkeit gewahrt bleibt. Wäre zum Beispiel der Bau und der Unterhalt von Fernstraßen in der Hierarchie der Notwendigkeit, also in der Hierarchie der Aufgaben des Grundgesetzes an die Organe der demokratischen Regierung, hoch einzustufen, würde die Umstellung der Finanzierung dieser Aufgabe auf direktes Entgelt für den Bau und den Erhalt der Fernstraße durch die Nutzer die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Steuern im Grundgesetz für alle in der Hierarchie der Notwendigkeit niedriger einzustufender Aufgaben des Grundgesetzes an die Organe der demokratischen Regierung entfallen lassen.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen lässt als rechtliche Grundlage für die Erhebung von Steuern die Notwendigkeit von Beiträgen für ein Handeln der Organe der demokratischen Regierung allgemein genügen (Steuer-Staat). Damit wird das Handeln der Organe zum Selbstzweck der Steuererhebung. Infolge dieser Auffassung können die Organe durch ihr Handeln, konkret durch die Definition neuer Aufgaben, selbst die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Steuern herstellen. Weshalb die Steuerbelastung des Einkommens in Deutschland mittlerweile zu den höchsten in der Welt gehört und ein bedingungsloses Grundeinkommen hinzukommen soll. Damit wird die Definition der Steuern durch das Bundesverfassungsgericht, als ‚einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft‘, um eine Rückgabe von dem Gemeinwesen ergänzt, als ‚laufende Geldleistung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und allen gewährt wird, bei denen der Tatbestand nicht zutrifft, an den das Gesetz die Pflicht zur Leistung von Steuern knüpft‘. Das ist allerdings nicht ganz zutreffend. Während die Personen, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Pflicht zur Leistung von Steuern knüpft, bei ihrer demokratischen Wahl die Höhe ihrer Steuerbelastung und die Verwendung ihrer Steuerzahlungen berücksichtigen, werden die Empfänger des bedingungslosen Grundeinkommens bei ihrer demokratischen Wahl berücksichtigen, wer ihnen diese laufende Geldleistung ohne Gegenleistung verschafft hat. Es handelt sich um eine Idee von Wählerbestechung. Und sie führt die Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts von der rechtlichen Grundlage für die Erhebung von Steuern ad absurdum.
Die Ursache für die deutsche Vorstellung der Erhebung von Steuern liegt in der Entstehung des deutschen Grundgesetzes, wie ich vermute. Die Menschen in Deutschland haben sich nie effektiv gegen ihre Obrigkeit erhoben, da sie niemanden töten wollten. Das deutsche Grundgesetz ist infolgedessen in Deutschland nach der Ermordung mehrerer Millionen Menschen einer Regierung zur Anwendung auf eine Bevölkerung übergeben worden. Wer je Gelegenheit hatte, in Frankreich abseits von Paris die Feiern an einem 14. Juli zu erleben, an dem in jeder Stadt, in jedem Dorf und Campingplatz Musik gemacht wird und die Menschen tanzen, an dem die Franzosen sich selbst, ihre Nation und die Eroberung ihrer Verfassung feiern, bekommt eine Idee für den Unterschied. In Deutschland kommt man nicht einmal auf die Idee eines Tages zur Feier der Verfassung, zur Feier des Beginn eines demokratischen Deutschland. Die wechselnden Regierungen verstehen sich als Beauftragte zur Durchsetzung mittels des Grundgesetz gegen die Bevölkerung. Aber zur Durchsetzung von was?
Am 17.11.2018 hat die grüne Partei in Berlin zusammen mit den Parteien Die Linke und SPD beschlossen, in Berlin einen neuen Feiertag einzuführen, mit dem alle Menschen in Berlin am 8. März jeden Jahres am Tag der Frau die Menschen weiblichen Geschlechts feiern sollen, und damit den minderen Wert der Menschen männlichen Geschlechts. zeit
Dann ist der Schritt zu einem Zwei-Klassen-Wahlrecht schon nicht mehr so weit.
Damit das nicht so auffällt, sieht der Gesetzgebungsvorschlag der Parteien DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD, über den das Abgeordnetenhaus von Berlin unter Tagesordnungspunkt 16 am 13 12.2018 abstimmt, nunmehr vor, zusammen mit der dauerhaften Einführung des 8. März als arbeitsfreien Tag zur Feier der Menschen weiblichen Geschlechts einmalig für den 8. Mai im Jahr 2020 einen arbeitsfreien Tag zur Feier der Befreiung vom Nationalsozialismus einzuführen. Tagesordnung
Gemäß Artikel I des Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage wird der 8. März als Feiertag für alle Menschen weiblichen Geschlechts in dessen § 1 Abs. 1 Nr. 2 eingeführt und der 8. Mai 2020 als Feiertag für die Befreiung des Nationalsozialismus in § 1 Abs. 1 Nr. 11. Gemäß Artikel II des Änderungsgesetzes wird Nr. 11 wieder aufgehoben. Gemäß Art. III Abs. 2 tritt Art. II (die Abschaffung des Feiertages des Befreiung am 8. Mai 2020) am 9. Mai 2020 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz gemäß seinem Art. III Abs. 1 zwei Tage nach seiner Verkündung in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft, die mit großer medialer Begleitung – und verbunden mit dem Hinweis auf den damit (einmalig) verbundenen Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus – am Tag der Frau am 8. März 2019 erfolgen wird, so dass der Feiertag erstmals im Jahr 2020 und dabei einmalig zusammen mit einem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus gefeiert werden muss. Drs. 18/1522
Wer die grüne Partei für die Befreiung vom Nationalsozialismus hält, der mag das feiern.
Bei der ersten Lesung des Gesetzgebungsvorschlags in dem Berliner Abgeordnetenhaus am 13.12.2018 wurde der Antrag in den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung verwiesen (Redebeiträge ab Seite 4095 bei 3.2, Entscheidung auf Seite 4103). Protokoll
Aber am 21.01.2019, drei Tage vor der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 24.01.2019, gibt es eine „dringliche Beschlussempfehlung“ des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, den Gesetzgebungsvorschlag der Parteien DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD anzunehmen. Drs. 18/1619
Der am 24.01.2019 unter TOP 4.1 in die zweite Lesung geht.
Die Eile ist geboten, weil CDU und AfD am 12.12.2018 ebenfalls Gesetzgebungsvorschläge zu diesem Thema eingebracht hatten, wonach auch andere Erinnerungen in Betracht gezogen werden könnten und man die Bevölkerung Berlins dazu befragen sollte.
In der 36. Plenarsitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus unter Tagesordnungspunkt 4 das Gesetz in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der LINKE, der SPD und der grünen Partei gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der AfD angenommen. Beschlussprotokoll
Die namentliche Abstimmung, bei der es keine Enthaltungen (nur Abwesende) gab, ist in einer Anlage des Beschlussprotokolls ausgewiesen. Anlage
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin will nun, nachdem sie am 24.01.2019 einen Frauentag als Feiertag beschlossen hat, jedes Jahr zum Frauentag Gesetze und politische Initiativen zur Gleichstellung für Frauen auf den Weg bringen. In diesem Jahr soll das eine Bundesratsinitiative für ein Parité-Gesetz (Frauenquote) auf Bundesebene, also die Abschaffung der allgemeinen, freien und gleichen Wahl zum Abgeordnetenhaus der Republik Deutschland sind. Die Einbringung des Gesetzentwurf soll am 07.03.2019 erfolgen. Aber auch auf Landesebene in Berlin soll zu dieser Gelegenheit die allgemeine, freie und gleiche Wahl abgeschafft werden. rbb
Das Gesetz ist in dem Heft 3 des Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 06.02.2019 veröffentlicht worden und tritt gemäß Artikel 3 am Tag nach der Verkündung am 07.02.2019 in Kraft. Damit ist ab dem Jahr 2019 nun der 8. März jeden Jahres ein Feiertag für Frauen. Einmalig wird auch der 8. Mai 2020 Feiertag der Befreiung vom Nationalsozialismus sein, sozusagen eine letzte Erinnerung, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes wieder aufgehoben wird, der gemäß Art. 3 Abs. 2 am 9. Mai 2020 in Kraft tritt. Gesetzblatt
Am 18.06.2019 (C-591/17) hat der EuGH entschieden, die Zwangsabgabe für die Nutzung der aus den Steuermitteln der deutschen Staatsangehörigen erbauten Fernstraßen verstosse gegen Normen der EU, wenn nicht auch die deutschen Staatsangehörigen sie zahlen müssen. Die Erstattung durch einen Abzug von der Kfz-Steuer entfällt daher, wofür die deutsche Regierung nichts kann und womit sie nicht gerechnet hat.
Am 15.07.2019 schlägt der Präsident des Bundesrechnungshofes vor, die Pkw-Maut ohne Erstattung für deutsche Staatsangehörige einzuführen, weil die Infrastruktur nun schon bezahlt sei. Spiegel
Die Leute hätten doch eh eine Klimasteuer gewollt.
Am 14.08.2019 fordern Vertreter der deutschen Städte- und Gemeindeverbände eine ‚Maut für alle‘ als positiv von der Regierung der Bevölkerung für Vielfalt und gegen Diskriminierung gewährte (weitere) Belastung. Welt
Man brauche das Geld.