Stiftungsfinanzierungsgesetz
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurf zum Ausschluss der AfD von den Geldzahlungen an die Stiftungen der politischen Parteien aus Steuerzahlungen der Bürger gemäß der noch nicht veröffentlichen Beschlussfassung durch die Ausschüsse ist mit Stand vom 26.10.2023 in der Tagesordnung für die Sitzung des Bundestages am 10.11.2023 vorgesehen.
Ich brauche nur den Bericht der Bundestagsverwaltung über das Ergebnis der schnell noch am 06.11.2023 durchgeführten Anhörung von Interessenvertretern zu diesem Gesetzentwurf zu lesen („Fast alle Sachverständigen mit dem Stiftungsgesetz einverstanden“), um zu begreifen, es ist lächerlich geworden, der die Gleichförmigkeit in der Zustimmung und in feinem Sarkasmus nur die Verschiedenheit in der Zustimmung zu dem Ausschluss der AfD hinsichtlich der richtigen Methode berichtet, dessen geistiger Höhepunkt lautet, zur Entscheidung über den Ausschluss der AfD eine weniger parteilich ‚verortete‘ Stelle als das Bundesministerium des Inneren zu wählen, zum Beispiel (sic) die Bundestagspräsidentin Frau Bärbel Bas (SPD). „Dagegen hielt Professor Joachim Wieland die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat für verfassungskonform. Als oberste Bundesbehörde sei das Ministerium für die zu treffenden Entscheidungen demokratisch legitimiert und verfüge auch als „Verfassungsministerium“ über die notwendige Sachkunde“. Das ganze erinnert an einen sowjetischen Witz, der mir nicht mehr einfällt.
Am Morgen des 08.11.2023 hat die Bundestagsverwaltung in die veröffentlichte Tagesordnung für die Sitzung des Bundestages am 09.11.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes aufgenommen, mit dem die Obergrenze für die Parteienfinanzierung aus dem Bundeshaushalt angehoben werden soll. BT-Drucks. 20/9147