Verfassungsgericht Land Berlin

22. Juni 2024

Sechs der neun Richterstellen stehen zur neuen Besetzung an. Die Tageszeitung taz beschreibt das Verfahren: „Üblich ist, dass sich die Parteien – unter Ausschluss der AfD – auf ein gemeinsames Wahltableau einigen„. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg RBB schreibt dazu: „Nach einer ungeschriebenen Übereinkunft werden die Vorschlagsrechte eigentlich nach dem sogenannten d’Hondt-Verfahren verteilt, das proportionale Repräsentation gewährleisten soll. Das heißt, von den neun Richterinnen und Richtern dürften drei von der CDU vorgeschlagen werden, zwei von der SPD, zwei von den Grünen und jeweils eine oder einer von Linken und AfD. Einig sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke darin, dass sie einen Vorschlag der AfD verhindern wollen„. Der Deutschen. Die GRÜNE Partei hat bereits eine muslimische Verfassungsrichterin ins Spiel gebracht. Tagesspiegel

Diese demokratischen Parteien planen zur Zeit eine Änderung des Grundgesetzes, um auch falls eine Mehrheit der Wahlberechtigten die AfD wählte, diese von der Wahl der Richter des Bundes-Verfassungsgerichts ausschließen zu können. Das wird begründet mit der Gefahr einer Blockade durch die AfD. Gemeint ist damit, falls die demokratischen Parteien in diesem Fall weiterhin die Wahlvorschläge der AfD blockieren, könnte diese dann ihrerseits die Wahlvorschläge der demokratischen Parteien blockieren. Und das sei undemokratisch und nicht rechtens. 

Am 04.07.2024 sind die neuen Richter des Verfassungsgerichts des Landes Berlin bekannt gegeben worden. Darunter aus der Kanzlei Raue die queer-feministische also homosexuelle Vize-Präsidentin des verfassungsfeindlichen Deutscher Juristinnenbund e. V, die wegen ihrem Einsatz gegen die Diskriminierung der Frauen im deutschen Familienrecht durch den Spiegel ausgezeichnet worden ist. lto

Die Benennung der Richter:innen haben CDU/SPD/LINKE/GRÜNE zusammen (ensemble) vorgenommen, unter Ausschluss der AfD. 

Zur gleichen Zeit haben die demokratischen Parteien im Landtag von Bayern das Verfahren zur Wahl der Richter des Landes-Verfassungsgerichts geändert, weil bislang bei Verweigerung der Wahl der durch die AfD vorgeschlagenen Richter das Gericht nicht ordentlich besetzt gewesen wäre. Nun können die demokratischen Parteien die Richterpositionen der Wähler der AfD unter sich aufteilen.