Verständnisfrage

13. März 2024

Wenn Russland die Lieferung von Taurus-Waffensystemen an die Ukraine als Kriegseintritt Deutschlands ansieht und die Abgeordneten des Bundestages gemäß dem am 12.03.2024 in die Tagesordnung für die Sitzung am 14.03.2024 eingefügten Punkt Nr. 7 („Unterstützung der Ukraine“) auf Vorlage der CDU erneut über die Lieferung beschliessen sollen, stimmen die Abgeordneten des Bundestages dann am 14.03.2024 über einen Kriegseintritt Deutschlands ab? Und hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dann nur die Entscheidung zwischen einem äußeren oder einem inneren Kriegseintritt Deutschlands, wenn es entweder den regierenden Parteien erlaubt, die Opposition durch das Bundesamt weiter als gesichert rechtsextrem (verfassungsfeindlich) zu bezeichnen, ohne zuvor ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht mit einer entsprechenden Feststellung durchlaufen zu müssen, oder die Regierung Scholz den gesetzlichen Notstand Verteidigungsfall herbei führt? Die förmliche Beschlussvorlage empfiehlt Ablehnung. 

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat als (Zwischen-) Ergebnis der Verhandlungstage am 12. und 13. März 2024 die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung (noch) unbestimmt vertagt. Pressemitteilung

Die in Deutschland lebenden Menschen scheinen das Ganze als schicksalhaft zu begreifen.