§ 211 StGB, zweiter Versuch

10. Mai 2026

Laut Medienberichten will die Koalition der Parteien gegen die Republik nach dem ersten Versuch im Jahr 2014 nun einen zweiten Versuch unternehmen den Mordparagraphen in dem Sinne des rassistischen homosexuellen Feminismus umzugestalten (Femizid). Alles, woran sie in den letzten zwanzig Jahren noch durch die Medien und die Öffentlichkeit sowie die Verfassungsgerichte gehindert worden waren, wird seit dem Frühjahr 2025 im Schnelldurchlauf umgesetzt. Weil es keine Opposition mehr gibt.

Wird der zweite Versuch nun aus dem Ergebnis der Gewalt muslimischer Männer gegen Frauen begründet (wegen denen § 211 StGB bereits Teil des Straßenverkehrsrechts geworden ist), ohne die Ursache und die dafür verantwortlichen Frauen zu nennen, weil auch diese Änderung sich als Teil einer schrittweisen gesamtgesellschaftlichen Verschiebung (Spaltung) gegen deutsche Heterosexualität richtet, wurde der erste Versuch im Jahr 2014 noch traditionell aus dem National-Sozialismus abgeleitet, dessen Opfer die deutschen Frauen seien: 

Die Reform des § 211 StGB

Die Deckers Reform

Infolge der fortgesetzten Bemühungen um nach Geschlecht (körperlichen Merkmalen) rassistisch differenzierendes Strafrecht wird dann auch bei der in der Regel heimtückischen Tötung von Männern durch Frauen differenziert werden müssen, da diese sich nur gegen die Gewalttätigkeit des Männlichen wehren.