Widerspruchslösung

13. September 2026

Am 24.09.2026 wird der Bundestag über den Zwang zur Organspende mit zunächst noch der Möglichkeit eines Widerspruch abstimmen. Drucks. 21/7570 Sie machen einfach weiter. 

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Chaos

13. September 2026

Ich würde es nicht Chaos nennen, sondern Entropie. 

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Kompromiß

12. September 2026

Die AfD in Ostdeutschland verbieten. Nicht ohne Ironie der Vorschlag des Kabinett Merz, eine Regierung der AfD durch Bildung einer Expertenregierung zu verhindern. Ein Teil der Ursachen für den vorgehenden Erfolg der AfD in Ostdeutschland könnte in der Übernahme der Betriebe der DDR durch westdeutsche Unternehmen nach 1990 sein, insbesondere als Zulieferbetriebe der Automobilindustrie, die […]

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9/11

11. September 2026

löste eine Welle des Rassismus gegen Muslime aus (taz). Dummheit ist so ehrlich. Und intat schlau, wie Herr Mandami, den die Zeitleser wählen, in einer Rede die sozialistische Linderung durch soziale Phrasen zu einer islamischen Predigt verwebt, zu einer im Wortsinn linken Religion. 

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40 Milliarden

11. September 2026

Herr Merz und die CDU erhalten von den Vereinigten Arabischen Emiraten 40 Milliarden Euro für die Bekämpfung der AfD. Die Abgeordnete Köktürk („erste Türkin“, LINKE Partei), die mit dem Palästinenser-Shirt, nennt die AfD im deutschen Bundestag rassistische Scheiße und die Vize-Präsidentin des Bundestages (Christlich Soziale Union) Faschistin. 

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Ratlosigkeit

11. September 2026

Wir sind uns alle einig. Aber das Problem ist, wenn mehr als 40 % AfD wählen, was macht man dann mit diesen Leuten. Totschlagen kann man sie ja nicht, oder, und die Ausgrenzung und Diskriminierung scheint nur noch mehr Leute wütend zu machen. Das verstehe, wer will. 

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Reales Risiko

11. September 2026

Es besteht ein reales Risiko, das Rating deutscher Staatsanleihen werde im Falle eines Wahlerfolges der AfD schlechter, weil die Ausbeutung der Deutschen schwieriger wird. 

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9. Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

11. September 2026

Der Bundesrat will in seiner Sitzung am 25.09.2026 beschließen, nun diejenigen Personen (Männer) von der Geltung der Aufenthaltsverordnung für Ukrainer auszunehmen, die nach dem Recht der Ukraine militärischen Pflichten unterliegen und gegebenenfalls nicht nachweisen können, dass sie diese einhalten und das Hoheitsgebiet der Ukraine rechtmäßig verlassen dürfen (BR-Drucks. 431/26). 

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