Beseitigung des Wettbewerbsrechts
Laut der (veröffentlichten) vorläufigen Tagesordnung des Bundestages mit Stand vom 15.05.2023 werden die Abgeordneten der Regierung Scholz in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 26.05.2023 bei (derzeit) Tagesordnungspunkt 31 einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen „und weiterer Gesetze“ zustimmen (in erster Lesung zur Verweisung in die Ausschüsse zwecks Vorbereitung der in zweiter und dritter Lesung zu beschließenden Endfassung), dessen konkreter Inhalt erst am 23.05.2023 veröffentlicht worden ist. BT-Drucks. 20/6824
Mit dem Gesetz will die Regierung Scholz unter der Bezeichnung „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“ angeblich den Wettbewerb zugunsten der Verbraucher durch Erweiterung der Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamtes verbessern. ZDF
Wie glaubhaft das ist, nachdem der damalige SPD-Wirtschaftsminister Herr Sigmar Gabriel am 17.03.2016 die Untersagung der Übernahme von Kaisers/Tengelmann durch Edeka in Form einer Verfügung des Bundeskartellamt mit einer Ministererlaubnis außer Kraft gesetzt und damit den Lebensmittelmarkt in Deutschland zu Lasten der Verbraucher monopolisiert hat („Handelsmarken“ a. E), mag jeder selbst entscheiden.
Der eigentliche Zweck ist dem tatsächlichen Verhalten der Regierung Scholz abzulesen, die gerade den deutschen Verbrauchern verboten hat, jedes andere Produkt als eine Wärmepumpe zur Heizung ihrer Behausung zu erwerben oder zu verwenden, und die Produktion jeden anderen Produktes. Weil der Gedanke nahe liegt, dieses Verbot könnte mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in seiner derzeitigen Fassung kollidieren, hat die Regierung Scholz bereits am 05.04.2023 die Änderung dieses Gesetzes beschlossen. Bundeskabinett
Dazu werden in Kapital 6, der in den §§ 32 bis 32 e die Befugnisse der Kartellbehörden bei Verstössen (Zuwiderhandlungen) eines oder mehrerer Unternehmen gegen das Gesetz regelt, nach § 32 e zwei neue Regelungen § 32 f und § 32 g (betreffend die Durchsetzung des ‚Digital Markets Act‘ des europäischen Vertragsgemeinschaft) eingefügt, die missbrauchsunabhängige Eingriffe des Staates in die Märkte durch die Kartellbehörden erlauben, denen formal eine selbstgemachte ‚Sektoruntersuchung‘ vorgeschaltet wird, was der psychologischen Rechtfertigung gesetzlicher Regelungen durch selbstgemachte Umfragen und Expertenanhörungen oder Bürgerräten (Sowjet) entspricht: „Nach der Veröffentlichung eines Berichts nach § 32 e Absatz 4 zu einer Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt unbeschadet seiner sonstigen Befugnisse die weiteren Befugnisse gemäß den Absätzen 2 bis 4“ (Absatz 1 Satz 1 des neuen § 32 f GWB). Unter anderem soll das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, Anbieter digitaler Dienste zu bestimmten Normen und Standards zu verpflichten (Abs. 3 Satz 6 Nr. 4 des neuen § 32 f GWB).
Die Regierung Scholz will sich damit in Konsequenz ihrer Politik der Verstaatlichung nun die Macht geben, durch das Bundeskartellamt den Wettbewerb zu planen, genauer Angebot und Nachfrage ohne Wettbewerb durch staatliche Regeln nach idealen Zielen zu bestimmen.
Die Regierung Scholz ist das, wovor das Grundgesetz die Verfassung als demokratischer Rechtsstaat schützen sollte.
Der Entwurf wurde am 26.05.2023 in die Ausschüsse verwiesen (letzter Punkt des amtlichen Protokolls). Amtl. Protokoll
Am Morgen des 05.07.2023 hat die Verwaltung des Bundestages die zweite und dritte Lesung (Verabschiedung) des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung durch den Beschlussentwurf der Ausschüsse als Zusatztagesordnungspunkt 7 in die veröffentlichte Tagesordnung für die Sitzung am 06.07.2023 aufgenommen, noch ohne den Beschlussentwurf zu veröffentlichen und passend zu der zugleich in die Tagesordnung für die Sitzung am 07.07.2023 eingefügte Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergie-Gesetzes.
Am 06.07.2023 ist die Beschlussempfehlung veröffentlicht worden. BT-Drucks. 20/7625