Aus einem Urteil
Die Einziehungsbeteiligte erwarb in den Jahren 2016 und 2017 für knapp 400.000 Euro ein Grundstück mit Mietwohnungen in der P. straße (nachfolgend: „Mietshaus“) und einen Dachgeschossrohling am F. Platz in B(erlin). Dabei handelte sie als Strohfrau des A. R. , der als einzig wirtschaftlich Berechtigter hinter den Erwerbsvorgängen stand und durch sie Erlöse aus Straftaten […]