Art. 21 GG
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 26.03.2026 (8 C 3.25) über die Revision der Stadt Nürnberg gegen ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH 4 B 23.2005), dem zufolge die politische Partei AfD einen Anspruch gegen die Stadt Nürnberg hat, diese habe die Gruppe von politisch tätigen Vereinigungen mit der Bezeichnung „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ […]