Tagebuch

27. August 2020

Am 25.08.2020 verbietet die Regierung die Realität und am 26.08.2020 das Demonstrieren. 

Damit will die Regierung eine gewalttätige Reaktion provozieren. 

Das Verbot der Realität finanziert die Regierung mit ungedecktem Geld. 

Dann muss die Regierung den Glauben an den Wert des Geldes mit Gewalt aufrecht erhalten und die Abwertung auf andere Objekte oder Subjekte richten. 

Die beginnende Abwertung der Menschen zeigt sich bereits, nur nicht direkt erkennbar, in dem Anstieg der Preise für Sachwerte wie Immobilien und Edelmetalle, die einem Verlust der Kaufkraft des Geldes für den Erwerb solcher Sachwerte entspricht. 

Die Regierung nennt diese Menschen:

Verweigerer,

Leugner, 

Gefährder. 

Und fordert die Anderen auf, ihre Verachtung zu bekunden. 

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das Verbot der Demonstration sei rechtswidrig, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin, habe ich mir die Demonstration gegen die mit Ansteckungsgefahr begründete Beschränkung der Freiheit angesehen. Die Polizei hat die Demonstration in die Friedrichstraße einziehen lassen, deren Seitenstraßen versperrt waren, und dann das obere Ende der Friedrichstraße abgesperrt, bis der Zug sich aufstaute, und dann den Demonstrationszug aufgelöst, weil die Mindestabstände nicht eingehalten würden. 

Aber das waren nur Spinner und Verrückte. Wenn vernünftige Menschen demonstrieren wollten, könnten sie das noch jederzeit tun. 

Die Demonstration bestand nach meinem Eindruck bis dahin aus sehr unterschiedlichen Menschen, die trotz ihrer Unterschiede zusammen für das Grundgesetz eintraten, statt gegeneinander, insofern ein Gegensatz zu der gegenwärtigen Verfassung der Gesellschaft. Das ist ein unerwünschtes Bild.

Eine nach meinem Erleben realistische Beschreibung, die den Vorteil hat, nicht von mir zu stammen, hat der Publizist Alexander Wendt in seinem Blog publico veröffentlicht. 

Vor Beginn der Demonstration an der Ecke Unter den Linden / Friedrichstraße bin ich die Straße Unter den Linden entlang gelaufen, wo sich die Menschen sammelten, um mir ein Bild zu verschaffen. Dabei waren hier und dort Flaggen des Kaiserreichs zu sehen. Diese Leute versammelten sich allerdings am Ende der Linden auf dem Pariser Platz, also vor der amerikanischen Botschaft und dem Brandenburger Tor, die russische Botschaft nah bei, und haben sich – vermute ich – der dann beginnenden Demonstration nicht angeschlossen, sondern sind dort verblieben, bis sie (laut Berichterstattung) später von dort zu dem circa 200 Meter entfernten Bundestag (im ehemaligen Reichstagsgebäude) gezogen sind, der laut Presseberichten trotz dieser dann bereits seit Stunden andauernden Situation nur schwach gesichert war („die wenigen dort eingesetzten Beamten“ laut Tagesspiegel), obwohl angeblich in Bezug auf die Demonstration rund 3.000 Polizisten und sogar Wasserwerfer bereit standen. 

Noch vor der Auflösung der Querdenken-Demonstration in der Friedrichstraße habe ich mich von dort entfernt, also weder mich noch andere gefährdet, und ich dachte, wie dumm müssen die Veranstalter sein, den Zug in der engen Friedrichstraße zu stoppen und damit einen Grund für die Auflösung zu schaffen. Ich hatte mich sogar gefragt, ob die Veranstalter die Auflösung damit bewusst provozieren wollten, was zu den übertriebenen Teilnehmerzahlen passen würde. Erst später habe ich aus den neben der Presse bestehenden Medien erfahren, dass es die Polizei war, die den Zug gestoppt hat, um ihn dann aufzulösen. 

Nachdem ich dann noch die Schlagzeilen der Presse von den späteren Ereignissen vor dem Bundestagsgebäude erfahren habe, denke ich, Rechtsextremismus ist inzwischen das effektivste Mittel gegen Opposition und ihre Demonstration, eine tragende Funktion. 

In der Berichterstattung des Tagesspiegels am 30.08.2020 hieß es dazu auf Seite 1:

Teilnehmer aus dem bürgerlichen Milieu, die die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie kritisieren, grenzten sich bewusst nicht gegen Rechtsextreme ab„. 

Das heißt, jeder der an einer Demonstration gegen die Politik der gegenwärtigen Administration teilnimmt, ist rechtsextrem. Und jeder, der aus Angst so behandelt zu werden, seine Kritik an der Politik der Regierung nicht demonstriert, wird dieser Abwertung zustimmen, um seine Angst nicht zu bemerken. 

Das ist dieselbe Regierung, die zur Zeit damit befasst ist, die freie Wahl abzuschaffen. Mit Zustimmung der Presse.

Die Verschiebung der Wahrnehmung ist phänomenal.

Ich denke, als Mensch möchte ich Normalität, weil das damit verbundene Gefühl der Beständigkeit notwendig ist, um leben zu können. Daher versuche ich im Rahmen der Normalität zu bleiben, wenn dieser Rahmen sich verschiebt, und folge damit der Verschiebung. Dann fühlen sich bekannt erscheinende Dinge anders an oder anders erscheinende Dinge fühlen sich bekannt an, weil die Verbindung, die ich zu diesen Dingen entwickelt habe, bestehen bleiben soll. Nur wenn ich zurückbleibe oder diesen Rahmen verlasse, spüre ich die Wucht der Verschiebung. Das ist schwer erträglich. Das war einmal die Kunst

Tatsächlich scheint einem nun veröffentlichten Video zufolge vor dem Gebäude des Reichstags, und damit innerhalb der Bannmeile um das Parlament, eine Bühne aufgebaut gewesen zu sein, um die eine Schar von Leuten versammelt war, und von der aus eine wirre Person dazu aufrief, die Treppe vor dem Gebäude zu besetzen. Zu diesem Zeitpunkt wurde anscheinend die Polizei vor dem Gebäude weitgehend abgezogen. Das erscheint nicht inszeniert, sondern als habe man geeignete Personen, deren Verhalten unter bestimmten Umständen vorhersehbar ist, in eine Situation gebracht, die in diesem Verhalten resultiert, und dieses ermöglicht, um das daraus entstehende Bild in der Darstellung mit einem anderen Vorgang assoziieren zu können.

Mich interessiert die Bühne, die in diesem Video zu sehen ist. Gemäß § 2 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der befriedeten Bezirke gemäß § 1 des Gesetzes verboten, können aber gemäß § 3 zugelassen werden. Der Platz vor dem Reichstagsgebäude ist davon umfasst. Daher frage ich mich, wer hat diese Demonstration beantragt, die wegen dieser Bühne nicht spontan gewesen sein kann, und wer hat sie gemäß § 3 des Gesetzes zugelassen. Zuständig für die Zulassung einer Veranstaltung innerhalb des befriedeten Bereichs vor dem Bundestag gemäß § 3 BefBezG ist das Bundesministerium des Inneren, das über einen solchen Antrag nach Abstimmung mit dem Bundestag (als dem betroffenen Verfassungsorgan) entscheidet.

Um davon abzulenken wird am 01.09.2020 politisch in der Presse zum Schein eine Diskussion über eine ‚Ausweitung der Bannmeile‘, also einer Verschärfung der Ausnahmeregelung des § 3 BefBezG angefacht und nach Ausfüllung der zeitlich begrenzten öffentlichen Aufmerksamkeit für die Frage nach der Zulassung dieser Veranstaltung in der Bannmeile wieder abgeschaltet. Inzwischen würde es mich auch nicht mehr wundern, wenn die Presse die Frage bereits gestellt hätte, aber die Antwort nur veröffentlicht, falls die neben der Presse bestehenden Medien die Frage stellen. Um die Regierung vor Kritik zu schützen. 

Laut einem Artikel des Tagesspiegel vom 21.08.2020 gab es schon in den Wochen vor der Querdenken-Demonstration eine Veranstaltung mit Bühne unmittelbar vor dem Reichstagsgebäude, die aus dem Kreis der ‚Reichsbürger‘ angemeldet worden sein soll, und von dem Bundesministerium des Inneren mit Zustimmung des Bundestages zugelassen worden sein soll. Tagesspiegel

Ich habe daher am 07.09.2020 bei dem Bundesministerium des Inneren um Auskunft gebeten, um was für eine Veranstaltung mit Bühne vor dem Reichstagsgebäude es sich am 29.08.2020 gehandelt hat, wer die Zulassung dieser Veranstaltung wann beantragt hat, wann das Bundesministerium des Inneren diese Veranstaltung mit Zustimmung des Bundestages zugelassen hat und warum das Bundesministerium des Inneren dabei davon ausging, die Voraussetzungen für eine Zulassung der Veranstaltung in dem befriedeten Bezirk vor dem Bundestag gemäß § 3 BEfBezG lägen vor. Eine Anfrage an die Berliner Polizei zu dieser Veranstaltung hat der Journalist Boris Reitschuster gestellt und mit der erteilten Auskunft in einem Text veröffentlicht. 

Das Bundesministerium des Innern hat mir freundlicher Weise mit Schreiben vom 14.09.2020 geantwortet. Die Veranstaltung wäre demnach bei dem Bundesministerium des Innern am 24.08.2020 von einem Herrn Rüdiger Hoffmann (’staatenlos.info) beantragt worden (bei dem es sich – dies ist nicht Teil der Auskunft – um einen reichsideologischen Aktivisten und ehemaligen NPD-Funktionär handeln soll, der bereits wegen Aufrufen und Versuchen zum „Sturm des Reichstags“ bekannt war und wegen versuchten Mordes verurteilt worden ist). Der Antrag habe die Mindestfrist für einen Antrag gemäß § 3 Abs. 2 BefBezG nicht gewahrt und sei damit als nicht erlaubte Spontandemonstration in dem befriedeten Bereich um den Bundestag behandelt und durch das Bundesministerium des Inneren nicht zugelassen worden. Zudem sei dem Bundesministerium des Innern das Verbot dieser Veranstaltung durch die Versammlungsbehörde des Landes Berlin bekannt gewesen. Antwort

Beigefügt war eine Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 31.08.2020, in der ich auf die Seiten 10 unten bis 12 oben und auf die Seite 19 f. insbesondere die (letzte) Seite 21 hinweise. Transkript

Das heißt, die Presse hat gefragt, aber die Antwort nicht veröffentlicht. 

Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, das Bundesministerium des Inneren hat diese Veranstaltung eines bekannten Rechtsextremen vor dem Bundestag nicht erlaubt und die Versammlungsbehörde des Landes Berlin hat die Veranstaltung verboten. Dieses Verbot hat die rot-grüne Landesregierung in Berlin nicht durchgesetzt, sondern zeitgleich mit der Querdenken-Demonstration in der Friedrichstraße und auf der Straße des 17. Juni mit fester Bühne vor dem Reichstagsgebäude und ohne Sicherung des Gebäudes stattfinden lassen, obwohl sie wusste, dass diese Person bereits mehrfach versucht hatte, einen „Sturm auf den Reichstag“ zu veranlassen. Und dann spricht Herr Bundespräsident Walter Steinmeier, dieser schreckliche Mensch, von Querdenken als einem Angriff auf die freiheitliche und demokratische Grundordnung.  

Am 20.09.2020 schreibt der Tagesspiegel in seiner Druckausgabe, wenn auch nicht so groß, unter der Überschrift „Protest am Reichstag war illegal“ (online: „Versuchter Sturm auf den Reichstag hätte verhindert werden können“): „Die Demonstration von Rechtsextremisten, aus der heraus Ende August Teilnehmer die Reichstagstreppen erstürmt haben, hätte nicht zugelassen werden dürfen – und ganz einfach verhindert werden können„. Tagesspiegel