Verfassungswidrige Parteien
Die Trennung der Macht der Institutionen von der Wahl des Volkes im Sinne des Art. 20 II GG am Beispiel der Gesetze zur Verhinderung der Wahl von Richtern der Verfassungsgericht durch die AfD für den Fall ihrer Wahl durch das Volk. Die Abschaffung der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Sinne des Art. […]